Mein Dank an die Verantwortlichen !!!!
Landesfischereiverband Baden – Württemberg
Nachtangelverbot – Nach langem Kampf – Klage gewonnen .Wir haben es endlich geschafft, am 13.07.2021 wurde das nur in Baden-Württemberg bestehende Nachtangelverbot auf dem Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart für die fünf Initiatoren dieser Klage, LFV-BW Präsident Thomas Wahl und die vier LFV-BW Vizepräsidenten Jürgen Waldvogel, Bettina Narr, Thomas Lang und Jürgen Kath gekippt. Da kürzlich noch der erste Vorsitzende des WAV e.V. eine eigenständige Klage eingereicht und sich vor Gericht unserem Antrag angeschlossen hat (siehe Richtigstellung), darf auch er sich als Gewinner fühlen.Seit mehr als 5 Jahren versucht unser Landesfischereiverband BW unermüdlich die Aufhebung des Nachtangelverbots in Baden-Württemberg zu erreichen. Mit vielen politischen Gesprächen, umfangreichen Stellungnahmen und einem ausführlichem Anhörungsverfahren wurde bisher auf die Landesregierung eingewirkt. Unterstützung erhielten wir von allen Beteiligten im Anhörungsverfahren (eine Enthaltung) und selbst die Fischereiverwaltung schloss sich unserer Argumentation an. Zuversichtliche Worte gastredender Politiker der Regierungsfraktionen während des Landesfischereitags 2019 stärkten unsere Erwartung. So waren wir voller Hoffnung, dass mit der fälligen Änderung der Landesfischereiverordnung unter anderem auch das Nachtangelverbot aufgehoben wird.Am 09.04.2020 veröffentlichte das Ministerium die überarbeitete Landesfischereiverordnung im Gesetzblatt und somit trat diese mit sofortiger Wirkung in Kraft. Zu unser aller Verwunderung blieb das Nachtangelverbot jedoch erhalten. Spekulationen über das wie und warum halfen nicht weiter und da es aus unserer Sicht keine nachvollziehbare Argumentation gab und Baden-Württemberg als einziges Bundesland dieses Verbot aufrecht hält, blieb uns nur noch der Weg zur Klage.Aufgrund des komplizierten Rechtssystems in Deutschland konnte eine Verbandsklage nicht eingereicht werden, sie musste personenbezogen erfolgen. Und so erklärten sich 7 Tage nach in Kraft treten der geänderten LFischVO am 16.04.2020 unser Präsident Thomas Wahl und unsere vier Vizepräsidenten Jürgen Waldvogel, Bettina Narr, Thomas Lang und Jürgen Kath als „Speerspitze des Verbandes“ bereit, beim Verwaltungsgericht Stuttgart insgesamt 5 Einzelklagen hierzu einzureichen.Wie wir erhofft haben, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart nun unserer Klage mit dem Urteil vom 14.07.2021 entsprochen und das Nachtangelverbot (vorerst nur) für die Einzelkläger aufgehoben. Damit scheint jedoch die Rechtswidrigkeit dieses Verbotes grundsätzlich bewiesen. Ãœber diesen Umweg werden wir im nächsten Schritt als Verband mit dem Urteil auf die Landesregierung einwirken um das Nachtangelverbot nun gänzlich für alle Angler landesweit aufheben zu lassen. Bis dahin wird man sich noch ein wenig gedulden müssen. Wir bleiben natürlich dran und halten Euch auf dem Laufenden.
Euer LfVB
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